Viele schieben gutes Hören vor sich her, weil sie hohe Kosten befürchten. Meistens ist es deutlich günstiger als gedacht. Hier erklären wir ehrlich, was Ihre Kasse übernimmt und was am Ende für Sie übrig bleibt.
Sobald ein Hörverlust festgestellt ist und Ihr HNO-Arzt eine Verordnung ausstellt, zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen festen Zuschuss pro Ohr. Es gibt gute Geräte, die damit vollständig abgedeckt sind. Was Sie darüber hinaus ausgeben, entscheiden allein Sie. Und jeden Betrag nennen wir Ihnen vorher, bevor Sie sich festlegen.
Moderne Geräte, die der Kassenzuschuss komplett deckt. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät, sonst nichts.
Für Akku, Bluetooth oder besseres Verstehen im Stimmengewirr zahlen Sie nur die Differenz zum Zuschuss. Den Betrag sagen wir Ihnen vorher.
Kostenlos und unverbindlich. Bei uns klären Sie erst in Ruhe, was Sie wirklich brauchen, bevor über Geld gesprochen wird.
Um den Papierkram müssen Sie sich kaum kümmern. Den größten Teil übernehmen wir für Sie.
Ob große oder kleine Kasse, bei uns sind Sie richtig. Eine kleine Auswahl, damit Sie Ihre gleich wiedererkennen:
Privat versichert? Auch dann sind Sie bei uns willkommen. Wir unterstützen Sie bei der Erstattung mit Ihrer Versicherung.
Mit einer Verordnung von Ihrem HNO-Arzt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen festen Zuschuss pro Ohr. Wie hoch er genau ausfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse ab.
Das prüfen wir für Sie, bevor Sie sich für ein Gerät entscheiden. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Ja. Es gibt moderne Geräte, die der Zuschuss Ihrer Kasse komplett abdeckt. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät, mehr nicht.
Diese zuzahlungsfreien Geräte zeigen wir Ihnen ganz selbstverständlich, nicht nur die teuren.
Für den Zuschuss der Krankenkasse brauchen Sie eine Verordnung vom HNO-Arzt.
Zu uns kommen können Sie aber auch ohne. Den Hörtest und die Beratung machen wir vorab kostenlos, das Rezept holen Sie dann in Ruhe nach.
Wenn Sie mehr möchten, zum Beispiel einen Akku, Bluetooth fürs Telefon oder besseres Verstehen in lauten Räumen, zahlen Sie nur die Differenz zum Kassenzuschuss.
Diesen Betrag nennen wir Ihnen vorher klar. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse alle sechs Jahre ein neues Hörgerät.
Wenn sich Ihr Gehör vorher deutlich verändert, ist oft auch früher etwas möglich. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall geht.
Nichts. Der Hörtest und die Beratung sind bei uns kostenlos und unverbindlich, ob Sie sich danach für ein Gerät entscheiden oder nicht.
Nein. Bei einem Kassengerät rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät und, falls Sie ein höherwertiges Modell wählen, die vorher vereinbarte Differenz.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts auswendig wissen. Rufen Sie an, schildern Sie Ihre Situation, wir nehmen uns Zeit und beantworten alles in Ruhe.
Und falls Sie keinen Termin beim HNO-Arzt bekommen, sagen Sie uns Bescheid. Wir helfen Ihnen weiter, damit Sie nicht alleine dastehen.
Jetzt anrufen: 030 60 40 27 48Kommen Sie für einen kostenlosen Hörtest vorbei. Was die Kasse zahlt und was für Sie sinnvoll ist, klären wir danach in Ruhe. Welche Geräte es gibt, sehen Sie auf unserer Hörgeräte-Seite.