Kassenhörgeräte in Lichtenberg: Was die Krankenkasse wirklich übernimmt

Die Kosten für ein Hörgerät sind für viele Menschen die erste große Frage. Hier erfahren Sie ehrlich, was die gesetzliche Krankenkasse leistet, was ein aufzahlungsfreies Modell bedeutet und wo wir Ihnen weiterhelfen können.

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PräQ-zertifiziert Meisterbetrieb Alle gesetzl. Krankenkassen Kostenlose Beratung Kein Kaufdruck

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Wer gesetzlich versichert ist und vom HNO-Arzt eine Verordnung erhält, hat Anspruch auf einen Festbetrag der Krankenkasse. Damit lässt sich ein Hörgerät oft erheblich günstiger oder sogar fast kostenlos erhalten.

So funktioniert die Kassenversorgung
Krankenkasse zahlt
Festbetrag
Gesetzliche Zuzahlung
10 € / Gerät
Aufzahlungsfreies Modell
Nur Zuzahlung

Die genaue Höhe des Festbetrags richtet sich nach Ihrer Krankenkasse und Ihrer Hörsituation. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.

Kassenmodell oder Aufpreis-Modell: Was passt zu Ihnen?

Beides hat seine Berechtigung. Wir zeigen Ihnen beide Optionen ohne Druck und erklären ehrlich, wo der Unterschied im Alltag spürbar ist.

Aufzahlungsfreies Kassenhörgerät

  • Kasse übernimmt den Festbetrag
  • Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung
  • Moderne Grundtechnologie
  • Automatische Umgebungsanpassung
  • Geeignet für ruhigere Hörsituationen
  • Alle gängigen Bauformen erhältlich

Hörgerät mit Aufpreis

  • Kasse zahlt den Festbetrag, Sie zahlen die Differenz
  • Besseres Sprachverstehen in Lärm
  • Mehr Bluetooth-Funktionen
  • Feinere Anpassungsmöglichkeiten
  • Mehr Bauform- und Markenauswahl
  • Sinnvoll bei aktivem Lebensstil oder Lärmsituationen

Wir zeigen Ihnen selbstverständlich beide Möglichkeiten und empfehlen Ihnen das, was wirklich zu Ihrer Hörsituation und Ihrem Alltag passt. Kein Kaufdruck, keine versteckten Kosten.

Reden wir über Ihr Gehör, nicht übers Geld

Kommen Sie für einen kostenlosen Hörtest vorbei. Was die Kasse zahlt und was für Sie sinnvoll ist, klären wir danach in Ruhe.

So läuft eine Kassenversorgung bei uns ab

Vom ersten Gespräch bis zum fertig angepassten Hörgerät begleiten wir Sie durch jeden Schritt.

  1. 1
    Kostenloser Hörtest bei uns

    Kommen Sie einfach vorbei. Den Hörtest machen wir kostenlos, auch ohne Verordnung.

  2. 2
    Verordnung vom HNO-Arzt

    Für den Kassenanteil benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNO-Arztes. Wir helfen Ihnen, falls Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin zu bekommen.

  3. 3
    Hörgerät auswählen und testen

    Wir passen ein Hörgerät an und Sie tragen es kostenlos im Alltag, bevor Sie sich entscheiden.

  4. 4
    Abrechnung direkt mit der Kasse

    Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Anteil.

Fragen zu Kassenhörgeräten in Lichtenberg

Aufzahlungsfreie Modelle sind möglich. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät. Alles andere übernimmt Ihre Krankenkasse. Wir zeigen Ihnen diese Modelle selbstverständlich.

Kassenmodelle erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und bieten moderne Grundtechnologie. Aufpreismodelle bieten oft besseres Sprachverstehen in Lärm, mehr Bluetooth-Funktionen oder feinere Einstellmöglichkeiten. Ob das für Sie einen Unterschied macht, besprechen wir ehrlich.

Für den Kassenanteil ja. Zu uns kommen können Sie aber auch ohne. Den Hörtest machen wir vorab kostenlos, das Rezept holen Sie in Ruhe nach. Wenn Sie Probleme haben, einen HNO-Termin zu bekommen, helfen wir weiter.

Nein. Beratung, Hörtest und Anpassung sind im Kassenanspruch enthalten. Sie bezahlen nur das Hörgerät selbst, abzüglich Festbetrag und ggf. mit Aufzahlung.

Die PräQ-Zertifizierung bestätigt, dass unser Betrieb die hohen Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. Das ist die Voraussetzung für die direkte Abrechnung mit den Kassen. sonaris Hörakustik Meisterbetrieb ist PräQ-zertifiziert.

Nach der gesetzlichen Nutzungsdauer, in der Regel sechs Jahre, haben Sie erneut Anspruch auf eine Kassenversorgung. Vorher ist eine neue Versorgung in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Privatpatienten haben andere Erstattungsregeln als GKV-Versicherte. Die Erstattung richtet sich nach dem individuellen Tarif und dem Arztbericht. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich.

Kostenlose Beratung in Lichtenberg

Wir erklären Ihnen, was Ihre Krankenkasse genau übernimmt, welche Modelle infrage kommen und was auf Sie zukommt. Ohne Druck, ohne Fachchinesisch.

Mo – Do: 8:00 – 18:00 Uhr  |  Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

Weitere Infos zu Preisen und Preisstufen: Kosten & Krankenkasse →

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