Die Kosten für ein Hörgerät sind für viele Menschen die erste große Frage. Hier erfahren Sie ehrlich, was die gesetzliche Krankenkasse leistet, was ein aufzahlungsfreies Modell bedeutet und wo wir Ihnen weiterhelfen können.
Wer gesetzlich versichert ist und vom HNO-Arzt eine Verordnung erhält, hat Anspruch auf einen Festbetrag der Krankenkasse. Damit lässt sich ein Hörgerät oft erheblich günstiger oder sogar fast kostenlos erhalten.
Die genaue Höhe des Festbetrags richtet sich nach Ihrer Krankenkasse und Ihrer Hörsituation. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Beides hat seine Berechtigung. Wir zeigen Ihnen beide Optionen ohne Druck und erklären ehrlich, wo der Unterschied im Alltag spürbar ist.
Wir zeigen Ihnen selbstverständlich beide Möglichkeiten und empfehlen Ihnen das, was wirklich zu Ihrer Hörsituation und Ihrem Alltag passt. Kein Kaufdruck, keine versteckten Kosten.
Kommen Sie für einen kostenlosen Hörtest vorbei. Was die Kasse zahlt und was für Sie sinnvoll ist, klären wir danach in Ruhe.
Vom ersten Gespräch bis zum fertig angepassten Hörgerät begleiten wir Sie durch jeden Schritt.
Kommen Sie einfach vorbei. Den Hörtest machen wir kostenlos, auch ohne Verordnung.
Für den Kassenanteil benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNO-Arztes. Wir helfen Ihnen, falls Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin zu bekommen.
Wir passen ein Hörgerät an und Sie tragen es kostenlos im Alltag, bevor Sie sich entscheiden.
Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Anteil.
Aufzahlungsfreie Modelle sind möglich. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät. Alles andere übernimmt Ihre Krankenkasse. Wir zeigen Ihnen diese Modelle selbstverständlich.
Kassenmodelle erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und bieten moderne Grundtechnologie. Aufpreismodelle bieten oft besseres Sprachverstehen in Lärm, mehr Bluetooth-Funktionen oder feinere Einstellmöglichkeiten. Ob das für Sie einen Unterschied macht, besprechen wir ehrlich.
Für den Kassenanteil ja. Zu uns kommen können Sie aber auch ohne. Den Hörtest machen wir vorab kostenlos, das Rezept holen Sie in Ruhe nach. Wenn Sie Probleme haben, einen HNO-Termin zu bekommen, helfen wir weiter.
Nein. Beratung, Hörtest und Anpassung sind im Kassenanspruch enthalten. Sie bezahlen nur das Hörgerät selbst, abzüglich Festbetrag und ggf. mit Aufzahlung.
Die PräQ-Zertifizierung bestätigt, dass unser Betrieb die hohen Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. Das ist die Voraussetzung für die direkte Abrechnung mit den Kassen. sonaris Hörakustik Meisterbetrieb ist PräQ-zertifiziert.
Nach der gesetzlichen Nutzungsdauer, in der Regel sechs Jahre, haben Sie erneut Anspruch auf eine Kassenversorgung. Vorher ist eine neue Versorgung in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Privatpatienten haben andere Erstattungsregeln als GKV-Versicherte. Die Erstattung richtet sich nach dem individuellen Tarif und dem Arztbericht. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich.
Wir erklären Ihnen, was Ihre Krankenkasse genau übernimmt, welche Modelle infrage kommen und was auf Sie zukommt. Ohne Druck, ohne Fachchinesisch.
Mo – Do: 8:00 – 18:00 Uhr | Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Weitere Infos zu Preisen und Preisstufen: Kosten & Krankenkasse →
Bekannte Hörgeräte-Marken → Hörgeräte-Beratung in Lichtenberg →